zum Buch und seiner Entstehung  
«Abgestempelt und Aufgefangen» ist die Geschichte der Stiftung Hirslanden und ihrer Vorgängerinstitutionen. Yves Baer lässt darin über 140 Jahre ge- und erlebte Frauengeschichte lebendig werden.  


Der im Staatsarchiv Zürich vorhandene Eintrittsfragebogen ins Magdalenenheim von 1924 fragt nach den Eintrittsgründen: «Welche Charakterfehler treten jetzt besonders hervor? (Trägheit? Arbeitsscheu? Launenhaftigkeit? Boshaftigkeit? Diebereien? Trotz, Eigensinn? Leichtsinn? Sinnlichkeit?) Ist sie schon gerichtlich vorbestraft?» Mit solchen Be- und Verurteilungen wurden gefallene und reumütige Mädchen abgestempelt. Aufgefangen wurden sie in sozialpädagogischen Einrichtungen, um ihnen die vermeintlich nötige stationäre Hilfe und professionelle Unterstützung beim Erwachsenwerden zu bieten. Wie sind die Beurteilungen der eingewiesenen Mädchen aus heutiger Sicht zu deuten? Was haben sich die jungen Frauen zu Schulden kommen lassen und was veranlasste ihre administrative Versorgung in einem Erziehungsheim? Wie werden aus gefallenen und reumütigen Mädchen junge Frauen mit Perspektiven?

Das Buch «Abgestempelt und Aufgefangen» ist die Geschichte der Stiftung Hirslanden und ihrer Vorgängerinstitutionen, dem Asyl für gefallene und reumütige Mädchen, Magdalenenheim, Töchterheim Hirslanden und der Schule und Heim Hirslanden. Doch diese Einrichtung ist weit älter als die Stiftung selber und unterlag Wechsel und Wandel: Vor 140 Jahren gründeten Zürcher Philantropenkreise um Mathilde Escher und den Stadtmissionar Georg Ebinger das vormalige Magdalenenheim als «Freies und unentgeltliches Asyl für gefallene und reumütige Mädchen». Sie schufen so den Grundstein für eine Institution, die über viele Jahrzehnte im Dienste von benachteiligten jungen Frauen tätig war und heute immer noch ist.

Entstanden ist ein lebendiges Bild von über 140 Jahren Arbeit mit benachteiligten jungen Frauen. Dass dies möglich war, ist dem Stiftungsarchiv zu verdanken. Die Protokolle waren sehr ausführlich und fassten die Diskussionen im Komitee, dem Vorläufer des heutigen Stiftungsrates, zusammen. Mit den Jahresberichten und den beiden Ordnern mit präsidialer Korrespondenz von 1948 bis 1974 konnte der Autor den Alltag in den Heimen von den 1870er-Jahren bis heute miterleben, beispielsweise wenn in einem Protokoll berichtet wird, wie eine junge Frau mit der Hausmutter einen derart heftigen Streit hatte, dass diese die Polizei kommen liess, worauf die Frau in den ersten Stock flüchtete und aus einem Fenster sprang und danach ins Kantonsspital gebracht werden musste.

140 Jahre Schweizer Frauen- und Fürsorgegeschichte
In der Publikation schildert Yves Baer lebendig den Heimalltag vom 19. Jahrhundert an bis heute und lässt, wo möglich, die Protagonisten von einst und heute ihre Gedanken Nöte und Sorgen selber erzählen. Entstanden ist ein Buch, das den lebendigen Alltag im Heim damals und heute spannend wiedergibt und die wechselvolle Geschichte ihrer Trägerschaft treffend einfängt.

Was waren die Haupterkenntnisse? Der Antrieb, den jungen Frauen zu helfen war früher religiöser Natur. Früher wurde man auch aus moralischen Gründen eingewiesen, das gibt es heute nicht mehr. Doch die Probleme und selbst die Problemlösungen waren mehr oder weniger die gleichen. Sie heissen heute meistens nur anders. Interessant zu verfolgen ist die Veränderung des Bildes der Heimbewohnerinnen von den gefallenen und reumütigen Mädchen, über schwachbegabte, die kaum zu Dienstboten taugenden Töchtern hin zu jungen, Frauen mit individuellen Bedürfnissen und Perspektiven.

In Bezug auf die Stiftung Hirslanden und ihre Vorgängerinstitutionen kann gesagt werden, dass das Heimleben nicht immer einfach war, aber dass alles im legalen Rahmen abgelaufen ist. Da die Heime eine christliche Grundlage hatte, gab es keine Prügelstrafe, sondern es wurden Strafarbeiten gemacht und mit den Frauen gesprochen. Das Buch stellt die Ereignisse in den jeweiligen historischen Kontext. Wo nötig, würdigt es diesen kritisch. Der Stiftungsrat Hirslanden möchte mit diesem Werk seinen Beitrag zur laufenden Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und administrativen Versorgungen leisten.

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