Beatrix von Storch ist Juristin. So präsiziert sie ihre Aussage vom Schiessbefehl auf Kinder nach einem halben Tag internationalem Shitstorm durch die Medien und den sozialen Netzwerken im Internet:
«Gegen Kinder ist der Schusswaffeneinsatz richtigerweise nicht zulässig. Frauen sind anders als Kinder verständig», deshalb könne der Gebrauch von Waffen gegen Flüchtlinge nur «innerhalb der gesetzlich engen Grenzen zulässig sein». Von Storch schlägt vor, dass eine Voraussetzung beispielsweise wäre, dass zuvor ein Warnschuss abgegeben wird.–
An der Mauer wurde auch innerhalb des gesetzlichen Rahmens geschossen… Jenem der DDR. –
Gibt es eigentlich auch in Deutschland den Straftatbestand der verweigerten Hilfeleistung?
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